Lohn- und Gehaltsabrechnung – sorgfältig und professionell
Wir übernehmen die laufende Entgeltabrechnung und das Meldewesen für Arbeitgeber jeder Größe – von der einzelnen Aufgabe bis zur vollständigen Auslagerung. Etablierte DATEV-Prozesse und digitale Zusammenarbeit bilden die Grundlage.
1. Laufende Lohnabrechnung
Wir erstellen die monatliche Entgeltabrechnung für Ihre Beschäftigten – termingerecht, sorgfältig und nachvollziehbar. Berücksichtigt werden tarifliche und betriebliche Besonderheiten, variable Bezüge sowie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive aller Lohnarten
- Berücksichtigung von Zuschlägen, Sachbezügen und Einmalzahlungen
- Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung
- Bereitstellung der Abrechnungen und Auswertungen in digitaler Form
2. Gehaltsabrechnung
Ob Festgehälter, Stundenlöhne, Teilzeit, Minijobs oder Auszubildende: Wir rechnen die unterschiedlichen Beschäftigungsformen korrekt ab und behalten Pfändungen, Vorschüsse oder betriebliche Altersvorsorge im Blick.
- Abrechnung aller Beschäftigungsarten – vom Minijob bis zur Vollzeitstelle
- Berücksichtigung von betrieblicher Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen
- Bearbeitung von Pfändungen, Vorschüssen und Nettobezügen
3. Meldewesen
Das gesetzliche Melde- und Bescheinigungswesen erledigen wir fristgerecht und vollständig. Meldungen zur Sozialversicherung und zur Lohnsteuer werden über die etablierten elektronischen Verfahren übermittelt.
- Meldungen zur Sozialversicherung (DEÜV) sowie Beitragsnachweise
- Lohnsteuer-Anmeldungen und elektronische Lohnsteuerbescheinigungen
- Bescheinigungen für Beschäftigte, Krankenkassen und Behörden
4. Unterstützung bei Ein- und Austritten
Bei Personalwechseln unterstützen wir Sie zuverlässig: von der An- und Abmeldung über die Pflege der Stammdaten bis zu den erforderlichen Bescheinigungen. So bleiben Ihre Abrechnungsdaten stets aktuell.
- An- und Abmeldungen zur Sozialversicherung
- Anlage und Pflege der Personalstammdaten
- Austrittsabrechnungen und zugehörige Bescheinigungen
5. Kommunikation mit Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern
Auf Wunsch übernehmen wir den laufenden Schriftverkehr mit Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern. Rückfragen, Prüfanfragen und Bescheinigungen rund um die Entgeltabrechnung bearbeiten wir zügig und in Abstimmung mit Ihnen – bei steuerlichen Fragestellungen in Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei.
- Korrespondenz mit Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern
- Fertigen und Übermitteln der Lohnsteuer-Anmeldungen (§ 6 Nr. 4 StBerG)
- Begleitung von Sozialversicherungsprüfungen (Deutsche Rentenversicherung)
6. Digitale Zusammenarbeit
Wir arbeiten digital und ortsunabhängig. Belege, Unterlagen und Auswertungen tauschen wir über sichere Wege aus – strukturiert, nachvollziehbar und ressourcenschonend. Für sensible Dokumente stehen verschlüsselte Kommunikationswege bereit.
- Sicherer digitaler Belegaustausch statt Papierwege
- Digitale Bereitstellung von Abrechnungen und Auswertungen
- Verschlüsselte Übermittlung vertraulicher Unterlagen (PGP)
Verlässliche Unterstützung für Steuerkanzleien
Viele Kanzleien stoßen in der Lohnsachbearbeitung an Kapazitätsgrenzen – besonders bei Personalengpässen oder in Spitzenzeiten. Hier unterstützen wir diskret im Hintergrund: mit etablierten DATEV-Prozessen und auf Wunsch im Namen Ihrer Kanzlei.
So bleibt die Mandatsbeziehung in Ihrer Hand, während die laufende Lohnabrechnung zuverlässig erledigt wird. Umfang und Zusammenarbeit stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
- DATEV-kompatibel: Arbeit mit etablierten DATEV-Prozessen, abgestimmt auf Ihre Kanzlei.
- Diskret im Hintergrund: auf Wunsch unterstützen wir im Namen Ihrer Kanzlei.
- Flexibel skalierbar: Unterstützung in Spitzenzeiten oder dauerhaft – ganz nach Bedarf.
- Entlastung des Teams: mehr Freiraum für Beratung und Kernmandate.
Hinweis: LohnFix erbringt Dienstleistungen der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie des damit verbundenen Meldewesens. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes ist damit nicht verbunden; bei entsprechenden Fragestellungen arbeiten wir gerne mit Ihrer Steuerkanzlei zusammen.
Welche Aufgaben dürfen wir für Sie übernehmen?
In einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir Ihren konkreten Bedarf – unverbindlich und vertraulich.